Wir helfen Ihnen, Fachkräfte zu binden. Und sich rechtssicher zu trennen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

 

Von der Stellenanzeige bis zum Aufhebungsvertrag: Wir halten Ihnen den Rücken frei

Sie als Arbeitgeber stehen in besonderem Maße in der Verantwortung: Jeder Arbeitsvertrag, den Sie unterschreiben, und jede Stellenanzeige, die Sie veröffentlichen, ist ein potenzieller Anlass für juristische Auseinandersetzungen – zum Beispiel, wenn ein gekündigter Mitarbeiter hohe Abfindungszahlungen geltend machen will oder ein unterlegener Bewerber auf eine Stelle die Transparenz des Auswahlverfahrens anzweifelt. Unsere Experten für Arbeitsrecht beraten Sie in allen personellen wie auch disziplinarischen Fragen des Arbeitsrechts für Arbeitgeber.

 

Begründung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsrecht beginnt für Sie als Arbeitgeber bereits mit einer nicht diskriminierend formulierten Stellenanzeige. Hier prüfen wir, ob Ihre Medien den §§ 1 und 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes entsprechen, indem sie ohne direkte oder indirekte Bezugnahme auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung und weitere Kategorien auskommen.

Haben Sie passende Mitarbeiter gefunden, ist ein Vertrag als Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit auszufertigen. Bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses ist, insbesondere bei Fachkräften, jedoch auch schon an ein zukünftiges Ausscheiden des Arbeitnehmers zu denken. Eine vorausschauende Gestaltung des Arbeitsvertrags beugt Konflikten vor und stärkt Ihre Ausgangsposition bei einer späteren Verhandlung. 

Je nachdem, ob es sich bei der Anstellung um eine unbefristete, befristete oder Teilzeitstelle handelt, der Mitarbeiter als Angestellter oder Führungskraft beschäftigt sein soll, ergeben sich für den Arbeitgeber Gestaltungsspielräume. AGB-Recht, Betriebsratsanhörung, Wettbewerbsverbote, Ausschlussfristen, variable Vergütung wie Sonderzahlungen, Gratifikationen und Boni – all diese Instrumente bedürfen einer rechtssicheren Ausgestaltung, wenn es um die Begründung von Arbeitsverhältnissen geht. Dabei unterstützen wir v. a. kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung sowie Banken mit unserer Expertise und Erfahrung.

 

Laufende Arbeitsverhältnisse

Auch bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen können Streitigkeiten entstehen. Liegt bspw. ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, besteht die Möglichkeit der Abmahnung. Muss aufgrund von betrieblichen Erfordernissen dem Arbeitnehmer eine Weisung hinsichtlich seines Arbeitsortes, seiner Arbeitszeit oder seiner Arbeitsaufgaben erteilt werden, beraten wir Sie bei der Ausübung Ihres Direktionsrechts. Aber auch Forderungen der Arbeitnehmer wie bspw. der Leistungserstattung, Fahrtkosten, Weiterbildungen, Arbeitskleidung, Arbeitszeiten und Pausen, Bereitschaftsdienst, Urlaub, Arbeitsunfälle helfen wir Ihnen rechtssicher zu handhaben. Auch in Fragen des Betriebsverfassungsrechts und Verhandlungen mit Betriebsräten unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Konflikten und der Gestaltung einer erfolgreichen Zusammenarbeit. 

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

Wollen Sie sich von einem Mitarbeiter trennen, ist zunächst die Gesamtsituation umfassend zu prüfen. Auf Basis dieser Erkenntnisse planen wir das weitere Vorgehen. Die Interessenschwerpunkte liegen meist zum einen auf der Vermeidung weiterer Gehaltszahlungen und einer geringen Abfindung, zum anderen auf einer möglichst kurzen Trennungsphase.

Insbesondere bei einseitig auszusprechenden Kündigungen gilt es, diese gerichtsfest zu gestalten. Eine fundierte Rechtsberatung im Vorfeld der Kündigung kann Ihnen dabei helfen, sich kosteneffizient zu trennen. Sollten Sie sich bereits in der gerichtlichen Auseinandersetzung befinden, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch gern bei der schnellen und kostensparenden Beendigung des Verfahrens.

Auch bei einvernehmlichen Trennungen mittels Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Verhandlungsgeschick zur Seite und entwerfen für Sie die entsprechenden Vereinbarungen.

Unsere Experten unterstützen Sie u. a. bei:

  • Rechtssichere Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Betriebsvereinbarungen

  • Anpassung bestehender Verträge an veränderte Gesetzeslage

  • Bestandsstreitigkeiten, z. B. Urlaub, Mehrarbeit, Versetzungen, Eingruppierungen

  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen

  • Datenschutzfragen

  • Wahrung von Betriebsgeheimnissen

  • Beratung zu diskriminierungsfreien Stellenanzeigen

Darum wir:

  • Zahlreiche erfolgreiche Mandate im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

  • Immer auf dem neusten Stand der Rechtsprechung

  • Durchsetzungs- und verhandlungsstark

Ansprechpartner

  • Thomas Würdig

    Thomas Würdig

    Rechtsanwalt

Weitere Tätigkeitsbereiche